Allgemeine Geschäftsbedingungen der CYMETRY GmbH

I.
1. Für die zwischen der CYMETRY GmbH begründeten Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Beauftragung der CYMETRY GmbH

2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur wirksam, wenn sie von CYMETRY GmbH schriftlich bestätigt werden.

II.
1. Zusatzleistungen, die sich während der Auftragsbearbeitung und -abwicklung vom Kunden verlangt werden, werden gesondert berechnet.
2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes und zuzüglich eventuell entstehender Liefer- und Versandkosten.

III.
Die Rechnungen der CYMETRY GmbH sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist sind sie zu verzinsen mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.

IV.
1. CYMETRY GmbH garantiert eine einwandfreie technische Bearbeitung des gelieferten Materials. Sofern sich während der Bearbeitung herausstellt, dass das Material selbst fehlerhaft ist, wird die CYMETRY GmbH den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.

2. CYMETRY GmbH übernimmt keine Haftung für Film-/Bild- und/oder Audiomaterial, das der CYMETRY GmbH im Rahmen des Auftrages für den Kunden von Dritten (z.B. von Stock- oder Bildagenturen) zur Verwendung in der Produktion erwirbt oder lizenziert (Fremdmaterial). Fremdmaterial wird grundsätzlich von der CYMETRY GmbH im eigenen Namen zur Verwendung für den Kunden erworben. 

3. Der Kunde wird die von CYMETRY GmbH erbrachten Bildbearbeitungen unverzüglich nach Erhalt der Bilder auf die vereinbarte Qualität überprüfen. Er ist verpflichtet, mögliche Mängel unverzüglich und schriftlich gegenüber CYMETRY GmbH anzuzeigen.

V.
1. Im Falle berechtigter Mängelrügen wird der Kunde CYMETRY GmbH die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
2. Die CYMETRY GmbH haftet bei Mängeln nicht für Folgeschäden, die sich aus einer eingeschränkten weiteren Verwertbarkeit des Filmmaterials ergeben.

VI.
1. CYMETRY GmbH wird angelieferte Daten nur nach gesonderter Beauftragung durch den Kunden archivieren. CYMETRY GmbH empfiehlt dem Kunden, eine Archivierung der Daten vor Beginn des Produktionsprozesses selbst vorzunehmen, CYMETRY GmbH hiermit gesondert zu beauftragen oder dies anderweitig zu veranlassen. Unterbleibt eine Beauftragung zur Archivierung der Daten, haftet CYMETRY GmbH für einen teilweisen oder vollständigen Verlust der Daten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Der Kunde versichert, dass das CYMETRY GmbH zur Verfügung gestellte Film- und Datenmaterial frei von Rechten Dritter ist, die einer Bearbeitung oder Veränderung dieses Materials entgegenstehen.

3. Das von CYMETRY GmbH bearbeitete Film- und Datenmaterial verbleibt bei CYMETRY GmbH. CYMETRY GmbH räumt dem Kunden an den bearbeiteten Daten und Filmen das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, dieses Material nach Zahlung der Rechnung an CYMETRY GmbH zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, das Material öffentlich zugänglich zu machen in Filmen, Videos, Fernsehen, in und aus eigenen Datenbanken, Telekommunikations- und Datennetzen (z. B. Online-Diensten und Web-Streams) sowie auf Datenträgern, ungeachtet der Speicher-, Übertragungs- und Trägertechnik.

Die vorgenannte unbeschränkte Rechtsräumung gilt ausdrücklich NICHT für Fremdmaterial im Sinne von Ziff. IV Abs. 2. Der Umfang der Nutzungsrechte an diesem Fremdmaterial richtet sich nach den jew. Lizenzbedingungen des Dritten. Nutzungsrechte an Fremdmaterial sind in der Regel nicht-exklusiv sowie zeitlich und/oder inhaltlich beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, Fremdmaterial nur zu den jew. Lizenzbedingungen des Dritten zu nutzen und zusätzliche Nutzungsrechte im Zweifel nachzuerwerben. CYMETRY GmbH wird den Kunden auf Anfrage über die Details und die Nutzungsrechte an dem verwendeten Fremdmaterial informieren. Die vorstehende Rechtseinräumung bezieht sich klarstellend nicht auf Rechte, die typischerweise von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften wie GEMA oder GVL wahrgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung des Materials bei den Verwertungsgesellschaften anzumelden und die hierfür anfallenden Nutzungs-vergütungen zu entrichten.

4. Nicht übertragen wird das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung gemäß § 23 UrhG. Eine weitere Bearbeitung oder Veränderung des Daten- und Filmmaterials durch den Kunden oder durch Dritte ist damit ohne die ausdrückliche und schriftliche Einwilligung durch die CYMETRY GmbH ausgeschlossen.

5. Sofern die CYMETRY GmbH einen Dritten mit der Bearbeitung und Herstellung von Film- und Datenmaterial beauftragt, räumt dieser der CYMETRY GmbH mit Übertragung des Film- und Datenmaterials das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, dieses bearbeitete Material in jeder Form zu nutzen. Dieses Recht umfasst insbesondere das Recht, das Material öffentlich zugänglich zu machen sowie das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung gemäß § 23 UrhG.

Stand: 211001_V01